Ofen ist nicht gleich Ofen. Jeder Mensch hat andere Vorstellungen, Haltungen und Tagesrhythmen. Eine Ofenanlage sollte also immer darauf Bezug nehmen! Ob langanhaltende Wärme, eine große Sichtscheibe um das fesselnde Flammenspiel zu betrachten, kombinierte Ofensysteme oder doch wie die alten Römer mit Hypokaustenofen?
Eine Feuerstätte muss einiges leisten und ist allein schon rein technisch anspruchsvoll, gar nicht zu sprechen von der Vielzahl von Gestalungsmöglichkeiten. Ofenbau bedeutet für uns, qualitativ hochwertigen und individuell zugeschnittenen Lebensraum zu schaffen.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir beraten Sie gerne.
Austausch- und Umrüstpflicht
Im Zuge der Novellierung der 1.Bundesimmisionsschutzverordnung (1.BimschV) sind Besitzer von Feuerungsanlagen verplichtet Ihre Öfen auf den Stand der Technik zu bringen.
Ziel dieser Verordnung ist es, die Emmissionswerte von CO2 und Feinstaub einzudämmen. Zudem haben die heutigen Brennzellen einen höheren Wirkungsgrad.
Wann Ihr Ofen dieser Verordnung unterliegt erfahren Sie entweder vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister, dem Ofenbauer Ihres Vertrauens oder Sie recherchieren im Internet.
1.Bundesimmisionsschutzgesetz §26
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